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Auf Antrag des Gemein­deel­tern­rates wurde der Windelzuschuss für Fam­i­lien eingerichtet.

Durch Beschluss des Gemein­der­ates erhal­ten Haushalte, die

  • Min­destens 1 Kind unter drei Jahren haben
  • oder für son­stige Haushalte mit Windelbedarf

einen ein­ma­li­gen Zuschuss von 20 €. Dieser Zuschuss wird sowohl für die Benutzung von Mehrweg- wie auch Ein­weg­windeln gezahlt.

Die Entsorgung der benutzten Ein­weg­windeln ist i.d.R. mit dem Wech­sel in eine größere Rest­müll­tonne und damit höheren Gebühren ver­bun­den. Im Rah­men des Windelzuschuss­es wird eben­falls die fäl­lige Umtauschge­bühr i.H.v. 12,78 € erstattet.

Der ein­ma­lige Zuschuss beträgt in diesem Falle max. 32,78 €.

Zuschus­santrag Einwegwindeln

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